Förderung für Ihre Sanierung Teil 4: Steuerliche Förderung

BEG EM, iSFP und KfW Förderung: In unserer Themen-Serie haben wir bereits 3 Fördermöglichkeiten präsentiert. Die vierte und letzte Option ist die steuerliche Förderung.

Für die steuerliche Förderung ist kein Energieberater notwendig. Voraussetzung ist, dass Sie Inhaber der Wohnung sind und diese zu Wohnzwecken nutzen. Außerdem muss das Haus mindestens 10 Jahren alt sein.

Die Förderhöhe beträgt 20% der Kosten. Die über drei Jahre verteilt von den zu zahlenden Steuern abgezogen werden. In den ersten beiden Jahren werden 7%, im dritten Jahr 6% angerechnet.

Das maximale Investitionsvolumen beläuft sie in 10 Jahren auf 200.000€. Hieraus leitet sich bei 20% Förderung auch der maximale Förderbetrag von 40.000€ ab.

Beispiel:
Ihr Investitionsvolumen beträgt 120.000€. Dadurch zahlen Sie in den ersten beiden Jahren jeweils 8.400€ weniger Steuern. Im dritten Jahr sparen Sie sich nochmal 7.200€, sodass die Förderung über alle 3 Jahre hinweg 24.000€ beträgt.

Stand: 09.10.2024

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