Steuerbonus - Bonus vom Staat
Steuerbonus für Handwerkerleistungen
Machen Sie Ihre Ansprüche geltend. Seit 2009 gilt für Privatverbraucher § 35a Steuerermäßigungen bei Aufwendungen für Handwerkerleistungen.
Anzusetzen in der Steuererklärung. Hier können Sie bei Handwerkerrechnungen 20% der Lohnkosten (Höchstsatz 6.000,- €) steuerermäßigend absetzen.
Wichtig: Material- und Lohnkosten müssen in der Handwerkerrechnung einzeln ausgewiesen sein.
Keine Barzahlung tätigen. Diese werden beim Finanzamt nicht anerkannt.